NDR Markt – Tödliche Verpackung

Sender: NDR
Ausstrahlung: 19.05.2008
Sendung: Markt
Thema: Tödliche Verpackung: Wie schnell Kinder in Gefahr geraten

Kinder sind neugieriger und geschickter, als Erwachsene oft glauben. Wenn sich Verpackungen kinderleicht öffnen lassen, genügen den Kleinen wenige Augenblicke, um sich in ernste Gefahr zu bringen. Deshalb sollten Hersteller gefährlicher Haushaltsprodukte ihre Produkte in kindersicheren Verpackungen anbieten. Leider wird das in vielen Fällen immer noch nicht umgesetzt.

Markt geht mit dem Verpackungsexperten Dr. Rolf Abelmann vom Verpackungsmarktforschungsinstitut in Braunschweig auf Einkaufstour, um herauszufinden, ob sich Haushaltsprodukte mit chemischen Zusätzen häufig in Flaschen befinden, die sich kinderleicht öffnen lassen. Produkte, die mit den Gefahrenzeichen: gesundheitsschädlich, reizend oder ätzend gekennzeichnet sind, oder bei denen der Hersteller auf der Verpackung zum Beispiel vor der Gefahr schwerer Lungenschäden warnt, kommen in den Einkaufskorb. Fleckenentferner, WC-Reiniger, Kalklöser, Rohrreiniger, Desinfektionsmittel, Spülmaschinenpulver, Insektenspray – all das kann Kindern gefährlich werden, wenn sich die Verschlüsse zu leicht öffnen lassen.
Wie wird die Kindersicherheit von Verpackungen getestet?

Rolf Abelmann bereitet die Flaschen für einen Öffnungstest mit Kindern vor. Dabei sollen die Kleinen natürlich nicht mit den gefährlichen Substanzen in Kontakt kommen. Deshalb entsorgt der Experte die für Kinder gefährlichen Flüssigkeiten. Er spült die Flaschen gründlich aus und füllt sie mit Leitungswasser wieder auf. Dann verschließt er die Flaschen wieder. Mit dem Drehmomentmeßgerät kann er sicher stellen, dass die Verpackung auch richtig verschlossen ist.

Wenn das Verpackungsmarktforschungsinstitut kindergesicherte Verpackungen zertifiziert, testen mindestens fünfzig bis zweihundert Kinder. Wenn in einer Prüfgruppe von zweihundert Kindern höchstens 15 Prozent der Kinder innerhalb von fünf Minuten in der Lage sind, die Verpackungen zu öffnen und höchstens 20 Prozent in der Lage sind sie innerhalb von zehn Minuten zu öffnen, gilt die Verpackung als kindersicher. Eine Prüfgruppe von hundert 100 Senioren zwischen 50 und 70 Jahren muss in der Lage sein, innerhalb von einer Minute die Verpackung richtig zu öffnen und wieder zu verschließen. So kann sichergestellt werden, dass die Verpackungen sich von Erwachsenen wieder ordnungsgemäß verschließen lassen. Damit soll verhindert werden, dass Kinder halb geöffnete Verpackungen im Haushalt vorfinden.
Vier Produkte unter der Lupe

Für Markt versuchen vier Kindergartenkinder, Alexander, Sean, Ecem und Emma, in einer Stichprobe, ob die Flaschen für Dreijährige zu leicht zu öffnen sind.

Der Test beginnt mit einer Flasche WC-Reiniger von Tip. Hier hat sich der Hersteller nach Angaben gegenüber Markt einen Verschluss überlegt, bei dem „ein Öffnen des Produktes, insbesondere durch Kinder, erschwert wird. Doch für Alexander, Sean und Ecem ist das Öffnen der Flasche überhaupt kein Problem. Nur Emma scheitert an dem Verschluss.

Der zweite Fall: Ein Null-Null Kalklöser der Johnson Wax GmbH. Alle vier Testkinder können innerhalb weniger Sekunden den Deckel abschrauben. Der Kalkreiniger enthält Salzsäure und kann ernste Augenschäden verursachen.

Dann versuchen die Kinder eine Flasche Teebaumöl zu öffnen. Der Hersteller warnt auf der Verpackung davor, das Öl mit den Augen oder Schleimhäuten in Kontakt zu bringen. Außerdem könne es bei Verschlucken Lungenschäden verursachen. Trotzdem hat der Anbieter keinerlei Technik entwickelt, um Kindern das Öffnen seiner Flasche zu erschweren. Alle vier Kinder können den Deckel ohne Probleme abschrauben.

Dann wird es für die Kinder etwas schwieriger. Der Waschmittelzusatz „Sanfte Bleiche“ von dm hat eine durchsichtige Kappe, die kindergesichert ist. Doch bei einem Kind löst sich plötzlich auch der blaue Unterbau, auf dem die Kappe befestigt ist. Markt hat die Hersteller um eine Stellungnahme gebeten. Doch die sehen keinen Anlass etwas an ihren Verpackungen zu ändern.
Wie ist der rechtliche Rahmen?

Welche Verpackung mit kindersicheren Verschlüssen versehen werden muss, ist nach der Europäischen Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG geregelt. Danach müssen nur Behälter, die mit dem Zusatz „sehr giftig“, „giftig“ oder „ätzend“ gekennzeichnet sind, mit einem kindersicheren Verschluss versehen werden. Aufschriften wie „gesundheitsschädlich“ oder „reizend“ verpflichten den Hersteller nicht, sein Produkt mit einem kindergesicherten Verschluss auszustatten.
Hinweise für Eltern

  • Gefährliche Substanzen immer so aufbewahren, dass Kinder sie nicht erreichen können.
  • Wenn ein Kind trotzdem an die gefährlichen Chemikalien kommt, darf es auf keinen Fall eigenmächtig zum Erbrechen gebracht werden. Zuerst in der Giftnotzentrale anrufen und nachfragen, was genau zu tun ist. Giftinformationszentrum-Nord: Tel. (0551) 92 40
  • Selbst bei geringsten Symptomen wie unmittelbarem, anhaltendem Husten muss das Kind zu einem Arzt oder in eine Klinik gebracht werden. Dann unbedingt die Flasche mitnehmen, aus der es getrunken hat. Das erleichtert den Ärzten die Einschätzung der Gesundheitsgefahr.

Quelle: www.ndr.de

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